Vorausschauendes Denken in einer sich verändernden Welt: Nachhaltige Entlackung ohne Methylenchlorid und Lösungsmittel.

Die Oberflächenbehandlungsbranche steht vor einem Wendepunkt: strengere Gesetze, darunter die REACH-Verordnung, zwingen Unternehmen dazu, ihre Prozesse und Werkstoffe zu überdenken. Substanzen wie Methylenchlorid (Dichlormethan/DCM) und flüchtige organische Stoffe (FOS) werden zunehmend kritisch betrachtet. Vorausschauendes Denken ist keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern eine unbedingte Voraussetzung für die Gewährleistung der Produktionssicherheit, Unbedenklichkeit und Nachhaltigkeit.

Gesetzgebung als Weckruf

In der EU ist die Verwendung von Methylenchlorid zur Entlackung schon seit Jahren an strenge Vorschriften gebunden. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und einzelstaatliche Umweltvorschriften verbieten schon seit 2010 den Einsatz dieser Substanz in privaten und gewerblichen Anwendungen. Nur bei industriellen Anwendungen in vollständig geschlossenen Systemen, die auch die Kontrolle der Dämpfe und eine möglichst geringe Exposition gewährleisten, ist die Verwendung noch zulässig.
Ein Komplettverbot ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit. Wer dieser Entwicklung nicht vorgreift, riskiert Produktionsausfälle, hohe Kosten oder sogar rechtliche Konsequenzen. Es ist also wichtig, frühzeitig auf effektive und sichere Alternativen umzusteigen.

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